AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN – STUDIO

snap studios – Johanna Gollob
Kölner Straße 20
70376 Stuttgart

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich / Vertragspartner

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Studioflächen, Nebenräumen, Inventar, Ausstattung, Geräten, Zubehör und optional gebuchten Zusatzleistungen durch snap studios – Johanna Gollob.

Diese Bedingungen gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Eine Vermietung an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung von snap studios. Für Verbraucher gelten zusätzlich und vorrangig die ergänzenden Verbraucherbedingungen am Ende dieses Dokuments. Bei Widersprüchen gehen diese Verbraucherbedingungen den übrigen Regelungen vor. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn snap studios ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn snap studios in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Ein Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung von snap studios in Textform zustande. Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen diese Allgemeinen Mietbedingungen an.

2. Mietgebühr

Die Mietgebühren für die Überlassung der Räumlichkeiten samt Inventar sowie Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von snap studios, sofern nicht in Textform eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Für Pauschalangebote ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Posten auf Wunsch des Mieters nicht genutzt werden.

Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Gegenüber Verbrauchern werden, sofern im Einzelfall an Verbraucher vermietet wird, Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.

3. Mietzeit / Overtime

Die Mietzeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, für den die Räumlichkeiten und Geräte verbindlich bestellt sind. Die Standardmietzeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr, sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde.

Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Mietzeit bedarf der Zustimmung von snap studios. Ab 18:00 Uhr oder bei sonstiger Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird eine Overtime-Mietgebühr gemäß Preisliste fällig.

Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Räumlichkeiten, Geräte oder gebuchten Zusatzleistungen tatsächlich genutzt wurden.

Vorbereitungs-, Aufbau-, Abbau-, Lade-, Reinigungs- und Rückbauzeiten zählen zur Mietzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Optionen / Festbuchung / Stornokosten

Optionen sind nur verbindlich, wenn sie von snap studios in Textform bestätigt wurden.

Geht für denselben Mietzeitraum eine weitere Anfrage oder Option ein, informiert snap studios den Mieter mit der ersten Option. Dieser kann die Option innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung in eine Festbuchung umwandeln. Erfolgt dies nicht fristgerecht, kann snap studios den Zeitraum anderweitig vergeben.

Für Stornierungen durch den Mieter gelten folgende Stornokosten:

  • Rücktritt mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • Rücktritt 7 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Miete
  • Rücktritt weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % der vereinbarten Miete

Soweit eine anderweitige Vermietung für denselben Zeitraum möglich ist, werden die Stornokosten in Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses reduziert.

Bereits beauftragte Fremdleistungen, insbesondere Catering, Personal, Sonderaufbauten, technische Dienstleistungen oder sonstige Drittleistungen, werden dem Mieter in voller Höhe weiterberechnet, soweit snap studios hierfür Kosten entstehen oder Verpflichtungen eingegangen ist.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass snap studios kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. snap studios bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Kaution

snap studios ist berechtigt, vor Übergabe der Räumlichkeiten eine Kaution in Höhe von bis zu zwei Tagesmieten zu verlangen.

Die Kaution wird nach schadensfreier Rückgabe, vollständiger Rückgabe sämtlicher überlassener Gegenstände und vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen innerhalb von 14 Werktagen zurückerstattet.

Entstandene Schäden, Fehlteile, Zusatzkosten, Reinigungsaufwand, Rückbaukosten, Overtime, Stromkosten oder sonstige offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.

6. Übergabe / Rückgabe / Protokoll

Bei Übergabe und Rückgabe kann ein Studio-, Zähler- und Inventarprotokoll erstellt werden. Festgestellte Schäden, Verunreinigungen, Fehlteile, Zusatzverbräuche und sonstige Auffälligkeiten werden dokumentiert.

snap studios ist berechtigt, den Zustand der Räumlichkeiten, Geräte, Hohlkehle, Ausstattung und Zählerstände fotografisch oder videografisch zu dokumentieren.

Unterbleibt eine gemeinsame Rückgabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, ist snap studios berechtigt, den Zustand einseitig zu dokumentieren. Die einseitige Dokumentation gilt als Grundlage für die Abrechnung, sofern der Mieter ihr nicht begründet widerspricht.

Der Mieter hat die Räumlichkeiten, Geräte und das Inventar bei Empfang sorgfältig zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übergabe zu rügen. Nicht gerügte erkennbare Mängel gelten als bei Übergabe nicht vorhanden, soweit gesetzlich zulässig.

7. Nutzung der Räumlichkeiten / Nutzungszweck

Die Nutzung ist nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Änderungen des Nutzungszwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung von snap studios in Textform.

Öffentliche Veranstaltungen, Ticketverkauf, Club- oder Partyveranstaltungen, laute Musik, Live-Acts, Publikumsverkehr, produktionsfremde Nutzung sowie Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nur nach vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.

Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, Geräte, das Inventar, die Hohlkehle, Böden, Wände, Decken, Türen, Fenster, Sanitärbereiche, Ladebereiche und Außenflächen pfleglich und schonend zu behandeln.

Bohrungen, Nägel, Schrauben, Klebstoffe, Klebebänder, Farbe, Lack, Sand, Erde, Konfetti, Glitter, Kunstschnee, Wasser, Nebel, Rauch, offene Flammen, Hitzequellen, Pyrotechnik, stark färbende Stoffe sowie sonstige risikobehaftete Materialien oder Effekte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von snap studios eingesetzt werden.

8. Hausordnung / Sicherheit / Fluchtwege

Die Hausordnung von snap studios ist Bestandteil des Vertrages. Der Mieter verpflichtet sich, diese einzuhalten und dafür zu sorgen, dass auch seine Mitarbeiter, Gäste, Dienstleister, Models, Künstler, Kund:innen und sonstige anwesende Personen die Hausordnung befolgen.

Die vereinbarte maximale Personenanzahl darf nicht überschritten werden. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandschutzeinrichtungen, Sicherungskästen, technische Anlagen und Verkehrsflächen sind jederzeit freizuhalten.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Hausordnung, Sicherheitsvorgaben, behördliche Auflagen oder vertragliche Pflichten ist snap studios berechtigt, die Nutzung einzuschränken, einzelne Personen des Hauses zu verweisen oder das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt, soweit der Mieter den Verstoß zu vertreten hat.

9. Minderjährige

Minderjährige dürfen sich nur unter Aufsicht einer volljährigen verantwortlichen Person in den Räumlichkeiten aufhalten.

Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere arbeits-, jugendschutz-, aufsichtspflicht- und persönlichkeitsrechtlicher Vorschriften.

10. Genehmigungen und behördliche Auflagen

Alle für die geplante Veranstaltung oder Produktion erforderlichen Genehmigungen sind vom Mieter auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung rechtzeitig einzuholen.

Dies betrifft insbesondere GEMA-Anmeldungen und -Gebühren, Veranstaltungsgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Lärmschutzgenehmigungen, gewerberechtliche Genehmigungen, feuerwehrtechnische Abnahmen, arbeitsrechtliche Vorgaben, jugendschutzrechtliche Vorgaben sowie sonstige behördliche Anforderungen.

Entstehen snap studios durch behördliche Auflagen, nachträgliche Genehmigungserfordernisse oder die Verletzung von Genehmigungspflichten durch den Mieter zusätzliche Kosten, Schäden, Bußgelder oder sonstige Nachteile, werden diese vollständig an den Mieter weiterberechnet, soweit der Mieter dies zu vertreten hat.

Der Mieter stellt snap studios von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, soweit diese auf der Nutzung durch den Mieter, seine Mitarbeiter, Gäste, Dienstleister oder sonstige von ihm veranlasste Personen beruhen.

11. Lärm / Nachbarn / Außenbereiche

Der Mieter hat auf Nachbarn, andere Nutzer des Gebäudes und behördliche Lärmschutzvorgaben Rücksicht zu nehmen.

Türen, Fenster, Ladebereiche, Verkehrsflächen, Parkflächen und Außenbereiche dürfen nicht zweckwidrig genutzt, blockiert oder verschmutzt werden.

Bei Beschwerden, behördlichen Beanstandungen, Sicherheitsrisiken oder Störungen des Hausfriedens ist snap studios berechtigt, die Nutzung einzuschränken oder zu beenden. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt, soweit der Mieter die Störung zu vertreten hat.

12. Catering / Speisen / Getränke / Alkohol / Abfall

Catering, Speisen, Getränke und Alkohol sind nur im vereinbarten Umfang zulässig.

Der Mieter haftet für hieraus entstehende Verunreinigungen, Schäden, Entsorgungsaufwand und Zusatzkosten.

Müll, Produktionsabfälle, Verpackungen, Deko-Materialien, Speisereste und mitgebrachte Gegenstände sind spätestens bei Mietende vollständig zu entfernen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Nicht entfernte Gegenstände können von snap studios auf Kosten des Mieters entsorgt oder eingelagert werden. Eine Verwahrungspflicht besteht nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

13. Pyrotechnik, Feuer, Wasser und Special Effects

Der Einsatz von Feuer, Wasser, Pyrotechnik, Rauch, Nebel, Schnee, Windmaschinen, Konfetti, Glitter, Farbpulver, Flüssigkeiten, Chemikalien, Tieren, Fahrzeugen oder sonstigen Special Effects ist vor Mietbeginn in Textform bei snap studios anzumelden und bedarf der Zustimmung von snap studios.

snap studios kann die Zustimmung verweigern oder von Schutzmaßnahmen abhängig machen, wenn Schäden, Verunreinigungen, Sicherheitsrisiken, Lärmbelästigungen, behördliche Probleme oder Beeinträchtigungen des Studiobetriebs zu erwarten sind.

Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen.

14. Tiere im Studio

Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten ist nur nach vorheriger Zustimmung durch snap studios in Textform zulässig.

Wird eine Zustimmung erteilt, haftet der Mieter gemeinsam mit dem Tierhalter gesamtschuldnerisch für alle durch das Tier verursachten Schäden an Räumlichkeiten, Inventar, Geräten sowie an Dritten und deren Eigentum. Dies gilt unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft, soweit gesetzlich zulässig.

Eine erhöhte Reinigungspauschale kann erhoben werden.

15. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz

Die Räumlichkeiten samt Inventar sowie Geräte samt Zubehör bleiben im alleinigen Eigentum beziehungsweise Besitz von snap studios oder der jeweiligen Eigentümer.

Eine Überlassung gemieteter Räumlichkeiten, Geräte oder sonstiger Gegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von snap studios in Textform unzulässig.

Bei vertragswidriger Überlassung an Dritte ist snap studios zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Rücknahme der Räumlichkeiten und Geräte berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

16. Schäden / Obhutspflichten / Versicherung

Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit die Obhutspflicht für die gemieteten Räumlichkeiten, Geräte, Inventar und Zubehör.

Der Mieter haftet für Schäden, Verluste, Fehlteile, Beschädigungen und übermäßige Abnutzung, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese von ihm, seinen Mitarbeitern, Gästen, Dienstleistern, Models, Künstlern, Kund:innen oder sonstigen von ihm veranlassten Personen verursacht oder zu vertreten sind.

Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten, Verlusten oder Beschädigungen ist snap studios unverzüglich Mitteilung zu machen.

Abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände sind nach Wahl von snap studios entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Reparaturwert in Rechnung gestellt.

snap studios übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen des Mieters, seiner Mitarbeiter, Gäste, Dienstleister oder sonstiger Dritter, soweit der Schaden nicht durch snap studios zu vertreten ist.

Der Mieter erklärt mit Annahme des Mietvertrags, dass er über eine Betriebs- beziehungsweise Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe verfügt. Auf Verlangen von snap studios ist vor Mietbeginn ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

17. Haftung von snap studios

snap studios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von snap studios, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet snap studios nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von snap studios ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter besteht nur, soweit snap studios nach den vorstehenden Regelungen haftet.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

18. Störungen / Ausfälle / Ersatzleistung

Bei Störungen oder Ausfällen von Räumlichkeiten, Geräten, Strom, Heizung, WLAN oder sonstigen Leistungen wird snap studios sich bemühen, Abhilfe zu schaffen oder eine zumutbare Ersatzleistung bereitzustellen.

Unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen den Mieter nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

Bei erheblichen Beeinträchtigungen gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters, soweit diese nicht durch die vorliegenden Bedingungen wirksam eingeschränkt sind.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Produktionsausfall, entgangenem Gewinn oder Folgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen Bedingungen.

19. Rückgabe im Ursprungszustand / Reinigung / Anstriche

Nach Beendigung der Mietdauer sind alle angemieteten Räume, Nebenflächen, Geräte, Möbel, Requisiten und sonstigen Gegenstände aufgeräumt, vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Die Reinigung ist in der Regel als Kostenpunkt im Angebot ausgewiesen. Übermäßige Verschmutzungen, Sonderreinigungen, Entsorgung, Rückbau und Mehraufwand werden zusätzlich berechnet.

Die Hohlkehle wird kostenpflichtig weiß zurückgestrichen, wenn sie stark verschmutzt, beschädigt, verfärbt oder nicht mehr durch übliche Reinigung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen ist, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

Entstehen durch die Produktion Gebrauchsspuren, Beschädigungen, Verfärbungen, Klebereste, Bohrlöcher, Risse, Kratzer oder sonstige Veränderungen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

20. Strom und Heizung

Strom wird nach tatsächlichem Verbrauch in kWh gemäß den im Angebot angegebenen Preisen abgerechnet. Der Verbrauch wird mittels der Stromzähler im Studio protokolliert.

Eine etwaige Prognose im Angebot ist lediglich eine Kostenschätzung. Der Mieter ist verpflichtet, den Zählerstand unmittelbar zu Beginn und zum Ende der Produktion mit dem Studioprotokoll zu verifizieren.

Unterbleibt die Verifizierung durch den Mieter, ist snap studios berechtigt, den Verbrauch anhand der eigenen Zählerdokumentation abzurechnen.

Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft snap studios. Besteht der Mieter außerhalb seiner Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkerer Beheizung, können die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet werden.

21. WLAN-Nutzung

snap studios stellt dem Mieter auf Widerruf und ohne Gewähr einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, bestimmte Geschwindigkeit, Ausfallsicherheit oder Datensicherheit besteht nicht.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das WLAN ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen.

Das Herunterladen, Verbreiten oder Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter, rechtswidriger, extremistischer, beleidigender, pornografischer, gewaltverherrlichender oder sonstiger unzulässiger Inhalte ist untersagt.

Der Mieter stellt snap studios von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Mieter oder durch von ihm veranlasste Personen entstehen, soweit der Mieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

22. Schlüssel / Zugang / Schließung

Überlassene Schlüssel, Transponder, Zugangscodes, Parkberechtigungen oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bei Verlust trägt der Mieter die Kosten für Ersatz, Sperrung, Austausch von Schließanlagen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, soweit er den Verlust zu vertreten hat.

Der Mieter hat bei Verlassen der Räume sicherzustellen, dass Fenster, Türen, Tore und Zugänge ordnungsgemäß geschlossen, technische Geräte ausgeschaltet und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen eingehalten sind.

23. Absage durch snap studios / höhere Gewalt

Kann snap studios die Mietfläche oder wesentliche Leistungen aus Gründen, die snap studios nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vereinbart bereitstellen, ist snap studios berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatztermin beziehungsweise eine angemessene Ersatzleistung anzubieten.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Brandschaden, Wasserschaden, Gebäudeschaden, Einbruch, Stromausfall, Heizungsausfall, technischen Störungen, Sicherheitsrisiken, Krankheit von Schlüsselpersonal, Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von snap studios.

Bereits gezahlte Mietentgelte werden erstattet, soweit keine Leistung erbracht wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen Bedingungen.

24. Foto- und Bildrechte / Eigenwerbung

snap studios ist berechtigt, die Räumlichkeiten sowie das während der Mietdauer aufgebaute Set zu fotografieren oder zu filmen und diese Aufnahmen für eigene Werbezwecke zu nutzen, insbesondere Website, Social Media, Druckmaterialien, Präsentationen und Portfolio.

Die Aufnahmen werden so gestaltet, dass keine Rückschlüsse auf vertrauliche Produktionsinhalte des Mieters möglich sind, soweit diese snap studios als vertraulich erkennbar sind oder ausdrücklich in Textform als vertraulich mitgeteilt wurden.

Abgebildete Personen werden nicht ohne gesonderte Einwilligung der betreffenden Person veröffentlicht.

Die fertigen Produktionsergebnisse des Mieters, insbesondere Werbefotos, Filmaufnahmen, Kampagnenmaterial oder sonstige Arbeitsergebnisse, dürfen von snap studios ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters in Textform nicht verwendet oder veröffentlicht werden.

Der Mieter kann der Nutzung von Set-Aufnahmen für Eigenwerbezwecke in Textform widersprechen. Der Widerspruch ist spätestens bei Mietbeginn zu erklären.

Stellt der Mieter snap studios Bild-, Video- oder sonstiges Material zur Veröffentlichung zur Verfügung oder stimmt er einer Veröffentlichung zu, versichert er, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Mieter stellt snap studios von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Mieter veranlassten oder freigegebenen Veröffentlichung entstehen.

25. Datenschutz

snap studios verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation, Forderungsdurchsetzung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichem, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von snap studios, die auf der Website abrufbar ist und auf Anfrage zugesandt wird.

26. Zahlungsbedingungen

Mietrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Offensichtliche Rechnungsfehler sind snap studios innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung mitzuteilen. Gesetzliche Einwendungen des Mieters bleiben unberührt.

snap studios ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtmiete zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, größeren Produktionen, Veranstaltungen, Sonderleistungen oder Fremdkosten.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von snap studios ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Bei Zahlungsverzug ist snap studios berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Nichteinhaltung wesentlicher Zahlungsfristen ist snap studios nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Räumlichkeiten und Geräte zu verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn gesetzlich zulässig.

27. Nebenabreden / Textform / Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Stuttgart.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

29. Preislisten und Irrtumsvorbehalt

snap studios ist bemüht, Informationen, Preise, Beschreibungen und Leistungsangaben sorgfältig und aktuell bereitzustellen.

Irrtümer, Druckfehler, technische Änderungen, Preisänderungen und Verfügbarkeitsänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht bereits Gegenstand eines verbindlich bestätigten Vertrages sind.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN – RENT

snap studios – Johanna Gollob
Kölner Straße 20
70376 Stuttgart

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich / Vertragspartner

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Foto-, Video-, Licht-, Studio-, Produktions- und sonstigem Equipment samt Zubehör durch snap studios – Johanna Gollob.

Diese Bedingungen gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Eine Vermietung an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung von snap studios. Für Verbraucher gelten zusätzlich und vorrangig die ergänzenden Verbraucherbedingungen am Ende dieses Dokuments. Bei Widersprüchen gehen diese Verbraucherbedingungen den übrigen Regelungen vor. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn snap studios ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Ein Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung von snap studios in Textform zustande. Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen diese Allgemeinen Mietbedingungen an.

2. Mietgebühr

Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von snap studios, sofern nicht in Textform eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert oder nicht genutzt werden.

Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Gegenüber Verbrauchern werden, sofern im Einzelfall an Verbraucher vermietet wird, Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.

3. Mietzeit / Abholung / Rückgabe

Die Mietzeit wird ab dem Zeitpunkt berechnet, für den die Geräte verbindlich bestellt sind.

Die Geräte sind entweder am Vortag nach Absprache zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr oder am ersten Miettag ab 08:30 Uhr abholbereit.

Die Geräte müssen am letzten Miettag bis 18:00 Uhr oder am Folgetag nach Absprache zwischen 08:30 Uhr und 09:00 Uhr zurückgegeben sein. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag berechnet. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.

Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich genutzt wurden.

4. Optionen / Festbuchung / Stornokosten

Optionen sind nur verbindlich, wenn sie von snap studios in Textform bestätigt wurden.

Geht für denselben Mietzeitraum eine weitere Anfrage oder Option ein, informiert snap studios den Mieter mit der ersten Option. Dieser kann die Option innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung in eine Festbuchung umwandeln. Erfolgt dies nicht fristgerecht, kann snap studios den Zeitraum anderweitig vergeben.

Für Stornierungen durch den Mieter gelten folgende Stornokosten:

  • Rücktritt bis 14 Werktage vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Miete
  • Rücktritt nach diesem Zeitpunkt: 100 % der vereinbarten Miete
  • bereits beauftragte oder vorfinanzierte Fremdkosten: 100 %

Soweit eine anderweitige Vermietung für denselben Zeitraum möglich ist, werden die Stornokosten in Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses reduziert.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass snap studios kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. snap studios bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Transport / Versand / Verpackung / Zoll

Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter trägt die Transport- und Versandgefahr ab Übergabe an ihn, einen von ihm beauftragten Dritten, ein Transportunternehmen oder eine sonstige Transportperson. Dies gilt auch, wenn Transport oder Versand durch snap studios organisiert oder durch von snap studios beauftragte Dritte durchgeführt werden.

Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Bei Versendung, Mitnahme oder Nutzung der Mietgegenstände im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung aller Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr-, Carnet- und sonstigen Formalitäten. Er trägt sämtliche Kosten, Risiken, Abgaben, Verzögerungsschäden und sonstige Nachteile.

Eine Nutzung außerhalb Deutschlands sowie die Mitnahme auf Flugreisen, Auslandproduktionen oder risikobehaftete Produktionen bedarf der vorherigen Zustimmung von snap studios in Textform.

6. Versicherung Equipment

snap studios hat die Foto-Mietgegenstände über eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden versichert. Der Geltungsbereich ist weltweit, soweit die jeweiligen Versicherungsbedingungen dies vorsehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Fahrlässigkeit, unbeaufsichtigtes Equipment, Überspannung, Feuchtigkeitsschäden und Glasbruch über diese Versicherung nicht oder nicht vollständig mitversichert sein können. Der Mieter ist selbst verantwortlich, soweit erforderlich eine ergänzende Versicherung abzuschließen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände entsprechend den Versicherungsbedingungen zu verwenden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen und der Mieter haftet in voller Höhe.

Die Versicherungsbedingungen liegen am Geschäftssitz von snap studios aus und können vom Mieter eingesehen werden.

Für die Inanspruchnahme der Versicherung wird eine Versicherungspauschale in Höhe von 6 % der Mietsumme netto berechnet.

Der Selbstbehalt beträgt 350,00 EUR netto pro Mietvorgang. Dieser verbleibt in jedem Schadensfall beim Mieter und ist an snap studios zu erstatten.

Bei mutwilligen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden sowie bei Schäden, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, erfolgt kein Ausgleich durch die Versicherung. Entsprechende Schäden sind vom Mieter in voller Höhe zu erstatten.

Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, snap studios unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.

Bei Diebstahl, Einbruch, Raub oder sonstigem Abhandenkommen des Equipments ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vorgang durch ein Polizeiprotokoll dokumentieren zu lassen.

7. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz

Die Geräte bleiben im alleinigen Eigentum von snap studios oder der jeweiligen Eigentümer.

Eine Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von snap studios in Textform unzulässig.

Bei vertragswidriger Überlassung an Dritte ist snap studios zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt.

Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Geräte von snap studios hat der Mieter snap studios unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten notwendiger Interventionsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums trägt der Mieter, soweit er den Zugriff zu vertreten hat.

8. Übergabe / Prüfung bei Empfang

Der Mieter hat die Geräte bei Empfang sorgfältig auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und erkennbare Funktionsmängel zu untersuchen.

Erkennbare Mängel, Fehlteile oder Schäden sind unverzüglich bei Übergabe zu rügen. Nicht gerügte erkennbare Mängel gelten als bei Übergabe nicht vorhanden, soweit gesetzlich zulässig.

Spätere Einwendungen wegen erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter diese bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte feststellen können.

9. Rückgabezustand / Vollständigkeit / Prüfung nach Rückgabe

Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt, geordnet, funktionsfähig und einschließlich sämtlichen Zubehörs, Verpackungen, Kabeln, Akkus, Speichermedien, Ladegeräten, Cases, Stativen, Halterungen, Schutzdeckeln, Bedienungsanleitungen und Transportbehältnissen zurückzugeben.

Fehlteile, Verschmutzungen, Beschädigungen, unvollständige Verpackung oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe werden dem Mieter berechnet.

Die Annahme zurückgegebener Mietgegenstände stellt keine abschließende Anerkennung der Vollständigkeit oder Schadensfreiheit dar.

snap studios ist berechtigt, die Mietgegenstände innerhalb angemessener Frist technisch zu prüfen und nachträglich festgestellte Schäden, Fehlteile oder Funktionsmängel geltend zu machen.

10. Schäden / Haftung des Mieters

Der Mieter übernimmt während der Mietzeit die Obhutspflicht für die gemieteten Geräte samt Zubehör.

Der Mieter haftet für Schäden, Verluste, Fehlteile, Beschädigungen und übermäßige Abnutzung, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese von ihm, seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Dienstleistern, Kund:innen oder sonstigen von ihm veranlassten Personen verursacht oder zu vertreten sind.

Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten, Verlusten, Schäden oder Funktionsstörungen ist snap studios unverzüglich Mitteilung zu machen.

Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, sofern sie auf eine Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Mieters zurückzuführen sind.

Abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände sind nach Wahl von snap studios entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Reparaturwert in Rechnung gestellt.

snap studios übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen des Mieters, soweit der Schaden nicht durch snap studios zu vertreten ist.

11. Haftung von snap studios

snap studios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von snap studios, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet snap studios nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von snap studios ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter besteht nur, soweit snap studios nach den vorstehenden Regelungen haftet.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

12. Störungen / Ausfälle / Ersatzleistung

Bei Störungen oder Ausfällen gemieteter Geräte wird snap studios sich bemühen, Abhilfe zu schaffen oder eine zumutbare Ersatzleistung bereitzustellen.

Unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen den Mieter nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

Bei erheblichen Beeinträchtigungen gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters, soweit diese nicht durch die vorliegenden Bedingungen wirksam eingeschränkt sind.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Produktionsausfall, entgangenem Gewinn oder Folgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen Bedingungen.

13. Speichermedien / Daten

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Sicherung, Löschung und rechtmäßige Verarbeitung von Daten auf verwendeten Speichermedien, Kameras, Computern, Rekordern oder sonstigen datenverarbeitenden Geräten.

snap studios übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Datenwiederherstellung, versehentlich gelöschte Daten, auf Mietgegenständen verbliebene Daten oder unbefugte Zugriffe auf Daten, soweit gesetzlich zulässig.

Der Mieter hat Mietgegenstände vor Rückgabe von eigenen Daten zu befreien, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

14. Akkus / Leuchtmittel / Verbrauchs- und Verschleißteile

Verbrauchsmaterialien, Batterien, Akkus, Leuchtmittel, Filter, Hintergrundmaterialien, Speichermedien und sonstige Verbrauchs- oder Verschleißteile sind nur dann im Mietpreis enthalten, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

Beschädigte, fehlende oder übermäßig abgenutzte Verbrauchs- und Verschleißteile werden dem Mieter berechnet, soweit die Beschädigung, der Verlust oder die übermäßige Abnutzung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

15. Zahlungsbedingungen

Mietrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Offensichtliche Rechnungsfehler sind snap studios innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung mitzuteilen. Gesetzliche Einwendungen des Mieters bleiben unberührt.

snap studios ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtmiete zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, längerer Mietdauer, hohem Warenwert, Auslandsnutzung oder Fremdkosten.

Bei einer über zwei Wochen hinausgehenden Mietdauer können weitere Abschlagszahlungen verlangt werden.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von snap studios ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Bei Zahlungsverzug ist snap studios berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Gibt der Mieter die Mietgegenstände trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zurück, ist snap studios berechtigt, die Herausgabe geltend zu machen und Ersatz sämtlicher hierdurch entstehender Schäden und Kosten zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

16. Datenschutz

snap studios verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation, Forderungsdurchsetzung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichem, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von snap studios, die auf der Website abrufbar ist und auf Anfrage zugesandt wird.

17. Nebenabreden / Textform / Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Stuttgart.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

19. Preislisten und Irrtumsvorbehalt

snap studios ist bemüht, Informationen, Preise, Beschreibungen und Leistungsangaben sorgfältig und aktuell bereitzustellen.

Irrtümer, Druckfehler, technische Änderungen, Preisänderungen und Verfügbarkeitsänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht bereits Gegenstand eines verbindlich bestätigten Vertrages sind.

ERGÄNZENDE VERBRAUCHERBEDINGUNGEN FÜR STUDIO UND RENT

Diese ergänzenden Verbraucherbedingungen gelten nur, wenn snap studios im Einzelfall ausdrücklich an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB vermietet. Sie gelten ergänzend und vorrangig zu den Allgemeinen Mietbedingungen – Studio und den Allgemeinen Mietbedingungen – Rent.

1. Vorrang zwingender Verbraucherrechte

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Mietbedingungen nicht eingeschränkt. Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber Unternehmern wirksam vereinbart werden können, gelten sie gegenüber Verbrauchern nicht oder nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

2. Preise gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Reinigung, Strom, Overtime, Transport, Versicherung, Verbrauchsmaterial, Sonderleistungen, Rückbau oder Entsorgung, werden Verbrauchern nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wurden oder durch eine vom Verbraucher zu vertretende Pflichtverletzung entstehen.

3. Vertragsschluss mit Verbrauchern / Widerruf

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Information über ein bestehendes oder nicht bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht.

Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.

Soll snap studios auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, kann snap studios eine entsprechende ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers verlangen. In diesem Fall hat der Verbraucher bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Verbraucher hierüber ordnungsgemäß informiert wurde.

4. Stornierung durch Verbraucher

Stornopauschalen gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind und dem gewöhnlich zu erwartenden Schaden entsprechen.

Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass snap studios kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. snap studios bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Soweit snap studios den stornierten Zeitraum oder die stornierten Mietgegenstände anderweitig vermieten kann, werden dadurch erzielte Einnahmen auf die Stornokosten angerechnet.

5. Haftung gegenüber Verbrauchern

Die Haftung von snap studios für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt uneingeschränkt bestehen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet snap studios auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gilt die Haftung nur im gesetzlich zulässigen Umfang als beschränkt.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

6. Zahlung / Verzug gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

Verbraucher geraten nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Eine Mahnung ist entbehrlich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern

Verbraucher können mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

8. Transport- und Versandrisiko bei Verbrauchern

Soweit Mietgegenstände an Verbraucher versendet oder transportiert werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Transport- und Versandrisiko.

Eine Übertragung der Transport- oder Versandgefahr auf den Verbraucher erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die in diesen Allgemeinen Mietbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nicht.

10. Form von Erklärungen

Soweit diese Bedingungen Erklärungen in Textform verlangen, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail. Strengere gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

11. Praktische Anwendung

Für Vermietungen an Verbraucher soll snap studios vor Vertragsschluss eine Verbraucher-Buchungsbestätigung verwenden, die insbesondere folgende Punkte gesondert ausweist:

  • vollständiger Endpreis einschließlich Umsatzsteuer
  • Mietzeitraum und Leistungsumfang
  • mögliche Zusatzkosten
  • Stornoregelung
  • Information über ein bestehendes oder nicht bestehendes Widerrufsrecht
  • Kaution, falls vereinbart
  • Rückgabe- und Reinigungspflichten
  • Hinweis auf diese Allgemeinen Mietbedingungen und die ergänzenden Verbraucherbedingungen
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